Prüfungen im Aikido

Prüfungssystem

Im Aikido kann man, wie in den meisten anderen Budoarten auch, Prüfungen ablegen.

Der Sinn solcher Prüfungen ist folgender:

Da es im Aikido prinzipiell keine Wettkämpfe gibt, stellen diese Prüfungen eine Möglichkeit dar, seine erarbeiteten Fähigkeiten in einer "beobachteten Stresssituation" zu erproben. Dabei spielt das "Bestehen" oder "Nichtbestehen" eigentlich keine so gravierende Rolle. Vielmehr bekommt man eine Rückmeldung über den Eindruck, den die Prüfer über den technischen und persönlichen Ausbildungsstand des Aikidokas haben. Dieser Ausbildungsstand wird in Form von Graduierungen ausgedrückt und dokumentiert.

Selbstverständlich sind Prüfungen nicht verpflichtend, sondern jeder kann selbst entscheiden, ob und wann er sich dieser Situation stellen möchte.

Graduierungen

Im Aikido werden die Graduierungen zwischen Kyu-Graden und Dan-Graden unterschieden.

Ein Anfänger beginnt mit dem 6. Kyu (Bei Kindern mit dem 10.Kyu) und kann als höchsten Kyu-Grad den 1. Kyu erhalten. Hiernach folgen die Dan-Grade, beginnend mit dem 1. Dan.

Die Graduierungen sind äußerlich nur eingeschränkt erkennbar. Für unseren Verband (FDAV) gilt: anders als z.B. im Judo werden keine farbigen Gürtel getragen, vielmehr tragen alle bis zum 1. Kyu einen weissen Gürtel. Mit dem 1. Dan darf man einen schwarzen Gürtel tragen. Ab dem 2. Kyu darf der Hakama getragen werden.

 

Graduierungen für Kinder

Die Graduierungen der Kinder haben neben der offiziellen Kyu-Nummerierung noch eigene Namen erhalten:

 

9. Kyu - Igel 8. Kyu - Delphin 7. Kyu - Tiger 6. Kyu - Drache
9. Kyu - Igel 8. Kyu - Delphin 7. Kyu - Tiger 6. Kyu - Drache